FAQ


Was ist www.advokatinkasso.de?

www.advokatinkasso.de (im Folgenden advokatinkasso) erweitert das Dienstleistungsspektrum eines regulären Inkassobüros oder Inkassounternehmens um solche Dienstleistungen, die ein Anwalt im Rahmen der Forderungseinziehung sinnvoller oder notwendigerweise erbringen kann.  Dies hat wesentliche, positive Auswirkungen für Sie.

Warum ist es sinnvoll advokatinkasso zu beauftragen?

Sich um den konsequenten Einzug offener Rechnungen zu kümmern kostet Zeit und Nerven. Beide Resourcen sind nach einem langen Arbeitstag oft erschöpft. Zudem lässt sich längst nicht jede offene Rechnung oder Forderung unproblematisch und widerspruchslos eintreiben. Oft bleibt darum gut und sauer verdientes Geld liegen oder bei der ungeliebten Tätigkeit des Forderungseinzugs unterlaufen Fehler, die sich später rächen.

Advokatinkasso vertritt Ihre Interessen energisch. Als anwaltlicher Dienstleister bietet advokatinkasso dazu eine konsequente,  auf dem Boden von Gesetzgebung und Rechtsprechung stehende Forderungsbeitreibung.

Ihre Forderung – Unser Anliegen

Advokatinkasso verpflichtet Sie währenddessen nicht dazu, für die Dauer des Forderungseinzugs bzw. gerichtlichen Mahnverfahrens, den Kontakt mit Ihrem Schuldner / Kunden zu unterlassen. So haben Sie die Möglichkeit,  die Geschäftsbeziehung zu Ihrem Kunden aufrechtzuerhalten.

Manchmal gibt es für Ihren Schuldner / Kunden rechtliche Gründe, warum die Rechnung ganz oder teilweise offenbleibt. In vielen Fällen will der Schuldner / Kunde die Zahlung aber auch nur herauszögern, um Zeit zu gewinnen. In anderen Fällen ist die Rechnungsadresse vielleicht nicht mehr aktuell. Auf diese Entwicklungen richtig und effektiv zu reagieren kostet Sie Zeit und Geld. Hier kann der Anwalt von Anfang an die richtigen Schritte in die Wege leiten.

Die Möglichkeiten von advokatinkasso als anwaltlichem Dienstleister sind zudem nicht auf die außergerichtliche Forderungseinziehung beschränkt. Das heißt advokatinkasso kann Sie weiter vertreten, wenn die Forderungseinziehung wegen eines Widerspruchs gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid oder wegen eines Einspruchs gegen einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid in das streitige Verfahren vor einem Zivilgericht übergeht. So bleibt alles in einer Hand – von A wie Aufforderungsschreiben bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Anders als viele Inkassodienstleister kauft advokatinkasso auch keine Forderungen ab. Ziel ist jeweils die vollständige Beitreibung Ihrer Forderung zuzüglich Ihrer Nebenforderungen (Zinsen, Mahnkosten etc.).

Das Risiko, auf evtl. überhöhten Inkassokosten sitzen zu bleiben, besteht bei advokatinkasso nicht, da sich die geltend gemachten Gebühren nach Art und Höhe am Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt ausrichten, das für reine Inkassounternehmen und Inkassodienstleister gerade nicht gilt. Sobald sich Ihr Schuldner / Kunde im Zahlungsverzug befindet, schlägt advokatinkasso diese Kosten als Verzugsschaden auf Ihre säumige Hauptforderung auf und treibt diese für Sie mit ein.

Ganz anders kann dies aussehen, wenn Inkasso-Unternehmen ihre eigenen Kosten in Rechnung stellen. Hier prüft die Rechtsprechung in der Regel sehr genau, was angemessen und was zu streichen ist und kommt dabei z. T. auch zu dem Ergebnis, dass gar nichts von den Gebühren zu bezahlen ist. Manche Gerichte erkennen die Inkassogebühren per se nicht als Verzugsschaden an. Im Ergebnis bleibt der Kunde des Inkassounternehmers auf den (überhöhten) Inkassogebühren, zu deren Ausgleich der Schuldner / Kunde nicht verpflichtet ist, sitzen. Info Verbraucherzentrale zu Inkassokosten

Im Unterschied zu nicht anwaltlichen Inkassodienstleistern ist adovkatinkasso als anwaltlicher Dienstleister rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss bei unbefugter Offenbarung, anders als Inkassounternehmer, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen (§ 203 StGB). Umgekehrt haben Rechtsanwälte gegenüber Gegnern, Zeugen und sonstigen „Dritten“ deren Daten sie verarbeiten aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant keine Informationspflichten.

Auch im Hinblick auf die sich für Betroffene aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden Rechte können Anwälte mit größtmöglicher Rechtssicherheit agieren

Wird advokatinkasso im Masseninkasso tätig?

Das Anliegen von advokatinkasso ist es, bei Ihren säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern mit Hilfe „anwaltlicher Autorität“ für die Beitreibung und den Einzug Ihrer berechtigten, fälligen und durchsetzbaren Geldforderung(en) zu sorgen. Das systematische Masseninkasso von erkennbar unberechtigten Forderungen steht diesem Anliegen entgegen.

Was gilt für die Verarbeitung der Daten meines Schuldners / Kunden in Bezug auf den Datenschutz nach der DSGVO?

Der Verarbeitung personenbezogener Daten kann Ihr Schuldner / Kunde bei unserer Beauftragung nicht unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Erfolg widersprechen, solange die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Mandanten dient.

Bei Inkassodienstleistern ist die Sachlage hingegen nicht so eindeutig, jedenfalls dann nicht, wenn ihnen die Forderung nicht übertragen (verkauft) wurde.

Wann advokatinkasso beauftragen?

Sie haben z. B. eine Leistung erbracht und in Rechnung gestellt, aber Ihr Vertragspartner zahlt nicht?

Ist dies der Fall und zahlt der Schuldner auch auf Ihre telefonische Nachfrage hin nicht, sollte eine schriftliche Mahnung / Zahlungserinnerung mit einem konkreten Zahlungsziel verschickt werden. Zahlt der Schuldner noch immer nicht, befindet er sich nun spätestens im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können dem Schuldner u. a. die Kosten unserer Tätigkeit als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden.

Vor der Ingangsetzung eines gerichtlichen Mahnverfahrens besteht zunächst die Möglichkeit, den Schuldner mittels eines anwaltlichen Forderungsschreibens zum Begleichen der Forderung oder zu einer Ratenzahlungsvereinbarung zu motivieren. Für ein solches anwaltliches Forderungsschreiben verlangen wir keine Vorkasse von Ihnen.

Selbstverständlich kann advokatinkasso aber auch direkt das gerichtliche Mahnverfahren für Sie in die Wege leiten und bis zu seinem Ende (Zahlung des Schuldners, Vollstreckungstitel und ggf. Zwangsvollstreckung) betreuen.

Wann kann ich eine Rechnung stellen?

Sobald eine Geldforderung fällig ist kann sie in Rechnung gestellt werden.

Wann ist eine Geldforderung fällig?

Fälligkeit meint den Zeitpunkt, zu dem die Leistung (z. B. Zahlung) verlangt werden kann.

Wurde ein Termin vereinbart, bis zu dem die Zahlung erfolgen soll, so ist die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt zu leisten (fällig). Ist kein Termin vereinbart, so ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, § 271 BGB. Ist die Forderung fällig kann sie dem Schuldner / Kunden in Rechnung gestellt werden.

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Als Pflichtangaben einer korrekten Rechnung sind zu nennen

  • Name, Anschrift, Kontoverbindung Rechnungssteller (vollständig)
  • Name, Anschrift Rechnungsempfänger (vollständig)
  • Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers
  • Menge, Art und Zeitraum gelieferter Gegenstände / Art, Umfang und Zeitraum der sonstigen Leistung
  • Rechnungsbetrag netto
  • Umsatzsteuer oder bei Steuerbefreiung der entsprechende Hinweis
  • Rechnungsbetrag brutto
  • gewährte Rabatte oder Boni

Weitere empfohlene Angaben

  • Aufnahme des Hinweises „Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig“, um keinen ungewollten Zahlungsaufschub zu gewähren
  • Bei Privatkunden Aufnahme des Hinweises, dass Verzug eintritt, wenn der Rechnungsbetrag nicht binnen 30 Tagen gezahlt wird
  • Hinweis, dass bei Rechnungsbeträgen unter 150,00 € die Ust. Nicht extra ausgewiesen sein muss

Was ist ein Schuldner?

Ein Schuldner ist eine private oder juristische Person (z. B. Firma), die z. B. aufgrund eines Vertrages (z B. Kaufvertrag) zu einer bestimmten Leistung (z. B. Zahlung) verpflichtet ist.

Wie sollte ich vorgehen, wenn mein Schuldner meine offene Rechnung nicht zahlt? (Verzug des Schuldners)

Oft lässt sich schon durch einen kurzen Anruf klären, warum die offene Rechnung noch nicht bezahlt wurde und es steckt keine böse Absicht dahinter. Evtl. hat der Schuldner auch einen triftigen Grund nicht zu zahlen.

Lässt sich telefonisch nicht klären, was zu der Zahlungsverzögerung geführt hat und zahlt der Schuldner die korrekt in Rechnung gestellte Leistung nicht, so gerät er regelmäßig durch den Zugang einer Mahnung / Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern er die Zahlungsverzögerung auch zu vertreten hat.

Der Schuldner kann allerdings auch ohne eine Mahnung / Zahlungsaufforderung in Verzug geraten, wenn ein konkreter Zahlungstermin durch Angabe eines bestimmten Kalenderdatums vereinbart ist und bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlung nicht erfolgt.

Nach dem Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner zudem 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Privatkunden ist jedoch zu beachten, dass der Verzug in diesem Fall nur eintritt, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf eine 30-Tage-Zahlungsfrist sowie den danach drohenden Verzug hingewiesen wurde.

Es kann problematisch sein zu beweisen, dass dem Schuldner die Rechnung / Mahnung auch zugegangen ist.

Wann ist eine Rechnung zugegangen?

Zugang meint, dass die Rechnung so in den Machtbereich eines Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme der Rechnung zu rechnen war. Übrigens: Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes liegt mit der bloßen Benachrichtigung von der Hinterlegung des Einschreibebriefes im Postamt kein Zugang vor, weil die Erklärung noch nicht in den Machtbereich des Adressaten geraten ist. Damit kann auch kein Zugang in dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem dem Adressaten die Abholung des Einschreibebriefs zumutbar ist. Beim Einwurfeinschreiben übernimmt der Postbote Zeugenfunktion. Er protokolliert den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des Adressaten. Protokolliert der Postbote diesen erst nach erfolgtem Einwurf, ist damit der Zugang des Schreibens erfolgt.

Muss ich eine Mahnung / Zahlungsaufforderung versenden?

Da der Schuldner spätestens mit dem Zugang einer Mahnung / Zahlungsaufforderung in Verzug gerät ist das Versenden einer Mahnung unter Beifügung einer Rechnungskopie empfehlenswert, um den Verzug auszulösen. Ab diesem Zeitpunkt kann gegenüber dem Schuldner auch der Verzugsschaden geltend gemacht werden wie z. B. Zinsen, Mahn- und Anwaltskosten.

Wie oft muss ich den Schuldner mahnen / zur Zahlung auffordern?

Noch immer ist der Irrtum verbreitet, ein Schuldner müsse dreimal gemahnt werden. Eine solche Pflicht sieht das Gesetzt nicht vor. Da der Schuldner aber spätestens mit der Mahnung in Verzug gerät ist sie zu empfehlen.

Was bedeutet Verzug?

Verzug tritt ein bei schuldhafter Verzögerung oder schuldhafter Nichtleistung des fälligen und durchsetzbaren Rechnungsbetrages trotz Mahnung (sofern diese nicht entbehrlich ist. Link zu Schuldnerverzug s.o.).

Welche Folgen löst der Zahlungsverzug des Schuldners aus?

Der Schuldner, der sich im Zahlungsverzug befindet hat auch den Ihnen bereits entstandenen und weiterhin entstehenden Verzugsschaden zu zahlen. Verzugsschäden sind z. B.

  • Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag ab Verzugseintritt
  • Mahnkosten wie Porto für Mahnungen / Zahlungsaufforderungen
  • Anwaltskosten für das gesamte außergerichtliche wie gerichtliche Verfahren zur Forderungsbeitreibung

Wie ist der Ablauf eines Mahnverfahrens?

schematischer Ablauf des Mahnverfahrens

Welchen Einfluss hat ein gerichtliches Mahnverfahren auf die Verjährung einer offenen Forderung?

Entsprechend § 195 BGB verjähren Schulden grundsätzlich nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, indem die Forderung entstanden ist, also jeweils zum 31.12. eines Jahres. Entsprechend tritt Verjährung immer zum 31.12. eines Jahres ein. Durch die rechtzeitige Beantragung eines Mahnbescheides bei Gericht wird diese Frist gehemmt, was Ihnen wichtige Zeit verschafft.

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid kann nur wegen einer fälligen Geldforderung (fälliger Anspruch) bei dem zuständigen Mahngericht beantragt werden.

Haben Ihre Versuche und Zahlungserinnerungen beim Schuldner / Kunden nicht dazu geführt, dass die offene Forderung bezahlt wird, dann gibt ein gerichtlicher Mahnbescheid Ihnen die Möglichkeit, möglichst schnell Ihre offene Forderung über das Mahngericht einzufordern, ohne sofort ein Klageverfahren durchzuführen. Er ist zwingende Voraussetzung, um später einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen, mit dem dann schließlich die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann. Ein Mahnbescheid enthält alle erforderlichen Angaben zum Antragsteller, zum Antragsgegner, zur Hauptforderung, zu Rechtsanwaltskosten sowie Nebenforderungen und Zinsen. Dieses gerichtliche Mahnverfahren kann advokatinkasso auch online für Sie bei dem zuständigen Mahngericht durchführen.  Forderungsinkasso einleiten.

Zahlt der Schuldner / Kunde auf den Mahnbescheid hin nicht oder zahlt er den sich aus dem Mahnbescheid ergebenden Betrag nicht vollständig und legt er auch keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner ein Vollstreckungsbescheid bzw. ein Teilvollstreckungsbescheid gegen den Schuldner beantragt werden.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist, sofern der Schuldner auch im gerichtlichen Mahnverfahren nicht zahlt, das Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wie ein Zahlungsurteil ist er ein Vollstreckungstitel und bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bei dem Schuldner.

Zahlt der Schuldner / Kunde auch auf den Vollstreckungsbescheid hin nicht oder zahlt er nicht vollständig und legt er auch keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kann zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides an den Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides beantragt und die Zwangsvollstreckung z. B. bei einem Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben werden.

Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der für einen Zeitraum von 30 Jahren solange Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt werden können. Er ist der titulierte Beweis Ihrer offenen Forderung und sollte bis zu seiner vollständigen Begleichung daher gut aufbewahrt werden.

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Sobald Ihnen die vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides oder eines anderen Zahlungstitels (insb. Urteil, vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs, notarielle Urkunde) vorliegt, können Sie „in die Zwangsvollstreckung gehen“, wenn der Schuldner trotz des gegen ihn vorliegenden Titels noch immer nicht zahlt. Die Zwangsvollstreckung ist die mit staatlicher Hilfe erzwungene Durchsetzung Ihrer Forderung.

Hierzu gibt es verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen, die bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher / der zuständigen Gerichtsvollzieherin beauftragt werden können wie z. B. die Sachpfändung, die Forderungspfändung (insb. die Konto- oder Lohnpfändung) oder die Zwangsversteigerung von Immobilien.

Was ist, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?

Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben. Stellt sich heraus, dass die Zwangsvollstreckung nicht erfolgversprechend oder sogar aussichtslos ist, kann der Gerichtsvollzieher, wenn er dazu beauftragt wurde, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid, eidesstattliche Versicherung) vom Schuldner abnehmen.

Was steht in der Vermögensauskunft?

Mit Hilfe der Vermögensauskunft kann Einsicht in die Einkommens – und Vermögensverhältnisse und die Adressen der sogenannten Drittschuldner des Schuldners erlangt werden.

Die Angaben erfolgen schriftlich im Vermögensverzeichnis. Es beinhaltet alle Angaben über Vermögensgegenstände, Lohnzahlung, Kontoverbindung, Bausparguthaben, Lebensversicherungen usw.

In der Vermögensauskunft erfolgt auch die Nennung des Arbeitgebers des Schuldners.

Welche Wirkungen hat die Vermögensauskunft für den Schuldner?

Die Abgabe der Vermögensauskunft wird bei der Schufa angezeigt und beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt.

Der Schuldner muss alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen. Tut er dies nicht, macht er sich strafbar. Nimmt der Schuldner nach Abgabe der Vermögensauskunft einen Kredit auf, kann dies zu einer Strafbarkeit wegen Betruges führen. Erscheint der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht oder verpasst er den Termin dazu kann gegen den Schuldner ein Haftbefehl erlassen werden. Auch in diesen Fällen erfolgt eine Eintragung im

Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts mit der Folge eines Schufa Eintrags.

Wer trägt die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?

Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung sind, ebenso wie die Verzugskosten, schließlich vom Schuldner zu tragen.

Wie bekomme ich Auskunft über die Bonität/Zahlungsfähigkeit meines Kunden?

Es gibt verschiedene Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa), die kostenpflichtig die Bonität einer Person einschätzen und / oder prüfen.

Eine weitere Möglichkeit bietet das bei dem Amtsgericht des Schuldners geführte öffentliche Schuldnerverzeichnis. Dort kann jeder Auskunft verlangen, der darlegt, dass die Auskunft für einen in § 882 f ZPO geregelten erlaubten Zweck braucht. Dazu gehört auch, dass die Auskunft benötigt wird, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass der Schuldner sich Ihnen gegenüber ergebenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und die beabsichtigte Zwangsvollstreckung.

Die Kosten für eine Bonitätsprüfung können, anders als die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung, nicht dem Schuldner auferlegt werden.

Wie bekomme ich Auskunft, ob mein Vertragspartner insolvent ist?

Über die öffentlich zugängliche Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de des Justizministeriums des Landes NRW erlangt man bundesweit kostenlos Informationen über jede gerichtliche Insolvenz-Entscheidung, unabhängig davon, es sich um eine Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz handelt. In jedem Insolvenzverfahren wird veröffentlicht, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde, ob das Insolvenzverfahren gerichtlich zugelassen oder ‚mangels Masse‘ abgelehnt wurde, wer zum vorläufigen oder zum Insolvenzverwalter bestellt ist, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde, wie sich Gläubiger zu verhalten haben u.v.m.