Rechtsanwältin Buschner

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und  dem Durchlaufen des Referendariats war Frau Rechtsanwältin Buschner zunächst für einen großen deutschen Versicherer tätig, bevor sie

  • 2001 als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen wurde
  • 2004 die Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht und
  • 2006 die Zulassung als Fachanwältin für Versicherungsrecht erlangte.

Neben ihrer langjährigen, auf das Forderungsmanagement fokussierten Tätigkeit konnte sie auch mehrjährige Erfahrungen im Bereich Verbraucherschutz sammeln. Als weitere anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsrecht zu nennen.

Rechtsanwältin Buschner verfügt dementsprechend über langjährige und fundierte Berufserfahrung sowohl im Forderungsmanagement, als auch im Zivilrecht, als auch in den genannten Rechtsgebieten.

Im Versicherungsrecht ist sie darüber hinaus begleitend als Lehrbeauftragte der Hagen Law School, einem An-Institut der FernUniversität Hagen, tätig und hat in diesem Zusammenhang auch juristische Publikationen erstellt.