Kosten

Die Beauftragung von advokatinkasso ist Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistung und Vertretung und stets kostenpflichtig. Diese Kosten sind bei Zahlungsverzug des Schuldners allerdings von diesem zu zahlen. Die anwaltliche Vergütungsberechnung berechnet sich ausschließlich nach dem Gegenstandswert/Streitwert. Gleiches gilt für die Höhe der Gerichtskosten.

Die Anwaltskosten einer Rechtsberatung, einer außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Interessenvertretung richten sich dabei regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für das Gericht nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Danach steigen die Kosten für Anwalt und Gericht in festgelegten Stufen mit der Erhöhung des Gegenstandswerts/Streitwerts.

Die Gegenstands- bzw. Streitwertstufen sind in der nachfolgenden Tabelle auszugsweise aufgeführt. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung und hat diese für Ihre Forderungsangelegenheit Kostendeckung erteilt, so werden anfallende Kosten –bis auf eine bestehende Selbstbeteiligung- regelmäßig von dort übernommen. Im Falle einer erfolgreichen Forderungsbeitreibung sind der Rechtsschutzversicherung die Kosten im Nachgang zu erstatten.

Streitwert bis
1,0 AnwaltsgebührAuslagenpauschaleUmsatzsteuer0,5 Gerichtskosten
500 €45 €9 €10,26 €32 €
1.000 €
80 €16 €18,24 €32 €
1.500 €115 €20 €25,65 €35,50 €
2.000 €150 €20 €32,30 €44,50 €
3.000 €201 €20 €41,99 €54 €
4.000 €252 €20 €51,68 €63,50 €
5.000 €303 €20 €61,37 €73 €
6.000 €354 €20 €71,06 €82,50 €
7.000 €
405 €20 €80,75 €92 €
8.000 €
456 €20 €90,44 €101,50 €
9.000 €
507 €20 €100,13 €111 €
10.000 €
558 €20 €109,82 €120,50 €
13.000 €
604 €20 €118,56 €133,50 €
16.000 €
650 €20 €127,30 €146,50 €
19.000 €696 €20 €136,04 €159,50 €
22.000 €742 €20 €144,78 €172,50 €
25.000 €788 €20 €153,52 €185,50 €